Neues Finanzierungsmodell
Lehrgänge der Höheren Berufsbildung (Eidgenössische Berufsprüfung,
Höhere Fachprüfung) werden ab Lehrgangsbeginn August 2017 nach einem
neuen Finanzierungsmodell subventioniert. Neu ist nicht mehr der Kanton,
sondern der Bund zuständig. Die Bundesbeiträge müssen von jedem
einzelnen Teilnehmer / jeder einzelnen Teilnehmerin beim Bund beantragt werden. Die Lehrgänge werden zu 50% vom Bund finanziert.
Es ist eine nachschüssige Auszahlung der Bundesbeiträge, d.h. nach
Absolvierung der eidgenössischen Prüfung vorgesehen. Der Bund kann auf
Antrag Teilbeiträge bereits vor der Absolvierung der Prüfung gewähren.