Lehrvertragsauflösung
Besuch des Unterrichts an der Berufsfachschule nach Auflösung des Lehrvertrages
In der Zeit, in der Sie einen neuen Ausbildungsplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit, nach der Auflösung des Lehrvertrages den Unterricht weitere drei Monate kostenlos zu besuchen. Voraussetzung ist aber, dass Sie den Unterricht lückenlos besuchen, sich aktiv beteiligen und nicht gegen die Hausordnung verstossen. Sollten Sie sich nicht an diese Voraussetzungen halten, werden Sie von der Schule gewiesen.
Wir bitten Sie, sich am letzten Schultag bei der Klassenlehrperson abzumelden und Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen. Sollten Sie kein Interesse daran haben, den Unterricht zu besuchen, bitten wir ebenfalls um Meldung an die Klassenlehrperson.
Für die Suche nach einer neuen Lehrstelle empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem zuständigen Berufsinspektor aufzunehmen. Für die an der GBW unterrichteten Berufe sind das folgende Personen:
| Roland Flach | 043 259 77 04 | |
| Marc Roethlisberger | 043 259 77 08 | |
| Melanie Schürch | 043 258 89 02 | melanie.schuerch@mba.zh.ch |
| Ralph Voggenhuber | 043 259 77 16 | |
| Claude Robert | 043 259 79 87 |
Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) www.mba.zh.ch.