FAQ
Allgemein
Wohin wende ich mich, wenn ich krank bin, einen Unfall habe oder zu spät komme?
- Ich melde mich per E-Mail bei den Lehrpersonen ab.
- Telefonieren Sie dem für Ihren Beruf zuständigen Sekretariat.
- Beachten Sie weitere Abmachungen, die für Ihre Klasse gelten.
Muss ich mich für Informationsabende anmelden?
- Wenn eine Anmeldung nötig ist, ist dies ausdrücklich auf der Ausschreibung oder der Einladung vermerkt.
- Link zur Agenda
Wo finde ich den Ferienplan?
- Den Ferienplan finden Sie unter A-Z.
Wo melde ich mich, wenn ich eine Frage habe zu einer Parkbusse?
- Melden Sie sich per Mail beim Leiter Hausdienst, Reto Portmann.
Was passiert, wenn ich mein Auto ohne Bewilligung oder Lösen einer Parkgebühr auf einem Parkplatz der GBW abstelle?
- Die Schule verlangt dafür eine Umtriebsentschädigung von 50 Franken, die mit Einzahlungsschein zu begleichen ist. Wird der Betrag nicht bezahlt, erfolgt eine Verzeigung.
Welche Passwortrichtlinien bestehen an der GBW?
- Hier geht es zu den Passwortrichtlinien der GBW.
Grundbildung
Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme im Lehrbetrieb habe?
- Sprechen Sie mit Ihrem Berufsbildner/-in oder mit dessen Vorgesetzten und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden. Bleibt dies ohne Erfolg, wenden Sie sich an den für Ihren Beruf zuständigen Berufsinspektor beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt
- oder wenden Sie sich an eine Beratungsperson unserer Schule (René Rohner oder Sybille Keller)
- oder nehmen Sie für ein persönliches, vertrauliches Gespräch mit der Fachperson von Kabel (Rita Ambühl) Kontakt auf.
Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme mit einer Lehrperson habe?
- Sprechen Sie zuerst mit der Lehrperson und versuchen Sie, gemeinsam mit ihr eine Lösung zu finden. Bleibt dies ohne Erfolg, können Sie sich an den für den jeweiligen Beruf zuständigen Abteilungsleiter/-in/ wenden.
Kann ich nach einer Lehrvertragsauflösung weiterhin die Berufsschule besuchen?
- Melden Sie sich bei der Klassenlehrperson. Sie haben die Möglichkeit, während drei Monaten weiterhin unentgeltlich den Unterricht zu besuchen. Selbstverständlich gelten auch während dieser Zeit die gleichen Pflichten wie im Lehrvertrag. Lehrvertragsauflösung
Muss ich für den Besuch der Berufsschule bezahlen?
- Für Lernende mit gültigem Lehrvertrag oder mit einer Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist der Schulbesuch gratis.
Wer muss die Lehrmittel bezahlen?
- Dies wird im Lehrvertrag individuell vereinbart.
Was muss ich tun, damit ich einen Förderkurs besuchen kann?
- Wenden Sie sich für Mathematik oder Berufskundekurse an ihre Fachlehrperson. Für Förderkurse Deutsch oder Leseverstehen ist ihre ABU-Lehrperson zuständig.
Ich habe das QV nicht bestanden und möchte weiterhin den Unterricht besuchen, was nun?
- Melden Sie sich beim für Ihren Beruf zuständigen Sekretariat.
- Hier finden Sie das Anmeldeformular für Repetenten und Repetentinnen.
- Nach nicht bestandenem QV haben Sie die Möglichkeit, maximal zwei weitere Jahre unentgeltlich den Unterricht zu besuchen um sich erneut auf das QV vorzubereiten.
Gibt es eine Möglichkeit, ohne Berufslehre ein QV ( Qualifikationsverfahren) zu machen?
- Ja, bitte informieren Sie sich bei der/dem zuständigen Berufsinspektor/-in des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA)
Muss ich mich für den Besuch der Berufsschule anmelden?
- Für Lernende mit Lehrbetrieb im Kanton Zürich braucht es grundsätzlich keine Anmeldung. Für ausserkantonale Lernende benötigen wir eine Anmeldung des kantonalen Bildungsamtes oder eine Kopie des Lehrvertrages.
- Lehrbetriebe, die unmittelbar vor, während oder nach den Sommerferien einen Lehrvertrag abschliessen, senden eine von allen Vertragsparteien unterzeichnete Kopie so schnell wie möglich an das für den Beruf zuständige Sekretariat, damit die Klassenzuteilung so schnell wie möglich erfolgen kann.
Was muss ich tun, wenn ich die BMS besuchen möchte?
- Besprechen Sie mit Ihrem künftigen Lehrbetrieb ob der Besuch der BMS unterstützt wird. Informieren Sie sich über den Link MBA/BMS und über die Broschüre "Berufsmaturität" welche Fachrichtungen für Ihren Beruf möglich sind und welchen Weg Sie gehen möchten.
- Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie das für Ihren Beruf zuständige Sekretariat. Die GBW selber führt keine BMS.
Wo finde ich meinen Stundenplan?
- Die aktuellen Stundenpläne werden auf der Homepage in der Rubrik "Stundenplan" publiziert.
- "Bereich wählen", dann Fachgruppe bestimmen und zuletzt "Klasse wählen".
- Achtung: Beachten Sie die Kalenderwoche!
Eltern / Berufsbildner
Muss ich mich für Informationsabende anmelden?
- Wenn eine Anmeldung nötig ist, ist dies ausdrücklich auf der Ausschreibung oder der Einladung vermerkt.
- Alle Veranstaltungen befinden sich in der Agenda der GBW.
Muss ich mich für einen Besuch in der Besuchswoche anmelden?
- Nein, eine Anmeldung ist nicht nötig. Alle Besucher/-innen sind herzlich willkommen.
Ich möchte nicht, dass mein/e neue/r Lernende/r am gleichen Tag den Unterricht besucht wie die jetzigen Lernenden. Was muss ich tun?
- Senden Sie per Mail Ihre Wünsche frühzeitig an das für den jeweiligen Beruf zuständige Sekretariat. Im Rahmen der Möglichkeiten werden wir jeweils versuchen, solche Wünsche zu berücksichtigen.
Weiterbildung
Wie läuft das Aufnahmeprozedere in einen Lehrgang ab?
- Sie müssen die Bedingungen der Vorbildung erfüllen. Die Verbände mit ihren Prüfungskommissionen resp. Q-Kommissionen sind für die Festlegung dieser Bedingungen zuständig. Die Bedingungen und die Kontaktangaben der Prüfungsstelle finden Sie in unseren Lehrgangsbeschrieben, die Sie bei jedem Lehrgang von unserer Homepage herunterladen können.
- Eine Aufnahmeprüfung gibt es nicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sie können sich über unsere Homepage online anmelden. Ausnahme: Bei den Gärtner/-innenlehrgängen finden Sie im Dokument "Lehrgangsbeschrieb" die speziellen Aufnahmebedingungen und das Anmeldeformular, das Sie zusammen mit den darauf erwähnten Beilagen einreichen müssen.
Muss ich im Berufsbildner/-innenkurs eine Schlussprüfung ablegen?
- Der Ausweis wird erteilt, wenn Sie aktiv am Unterricht teilgenommen und den Kurs lückenlos besucht haben. Es gibt keine Schlussprüfung.
Ist der Berufsbildner/-innenkurs offiziell anerkannt?
- Ja, die GBW ist berechtigt, den offiziellen Kursausweis abzugeben.
Habe ich während meiner Weiterbildung Ferienzeiten?
- In den Schulferien findet auch in der Weiterbildung kein Unterricht statt. Die Feriendaten finden Sie unter A-Z.
Weshalb muss ich beim BMS-Vorbereitungskurs einen Eintrittstest ablegen?
- Der Eintrittstest verschafft Ihnen persönlich eine Standortbestimmung, damit Sie entscheiden können, ob der Besuch des Kurses überhaupt sinnvoll ist. Repetieren Sie vorgängig den Stoff aus der 3. Sekundarschule, Niveau A. Ohne Eintrittstest nehmen wir niemanden in den Vorbereitungskurs auf.